Kulturelle Bildung ein weiter Begriff!
Gemäß der UNESCO Menschenrechtskonvention (Artikel 22 ff.) ist der Zugang zu kultureller Bildung ein allgemeingültiges Menschenrecht. Was aber heißt das? Montags Sprachunterricht, Dienstags Museumsbesuch, Mittwochs Musikschule, Donnerstags Tanzunterricht, Freitags Chorprobe, Samstags Konzertbesuch, Sonntags Hausmusik?
Das ist alles sehr gut und sehr schön. Aber ist das realistisch? Können wir nicht auch klein anfangen?
Aber ja doch!
Kulturelle Bildung ist stets ein Teil meiner Arbeit. Ich möchte bei den Kindern ganzheitliche Interessen wecken. So entdecken sie Künste und Kulturen auf spielerische Weise, durch Kombination verschiedener Ausdrucksformen etwa oder durch die kindgerechte Kontextualisierung von Musik.
Kulturelle Bildung passiert aber auch zu Hause, über das Lesen und Vorlesen, das gemeinsame Musikhören und -machen und über liebgewonnene Rituale vorm Zubettgehen, am Familientisch oder an den hohen Festtagen im Jahr.
Sie meint aber auch das Reisen, das Augen und Ohren offen halten, das Wahrnehmen und Reflektieren von anderen Sprachen, Gebräuchen, Gepflogenheiten. Dafür muss man eigentlich auch gar nicht weit reisen. Unsere Gesellschaft ist ja bunt genug und unsere Kitas und Schulen sind es auch.